Schritt für Schritt zurück in die Arbeitswelt

Wer länger als sechs Wochen krank war, kann stufenweise an seinen Arbetisplatz zurückkommen.
Wer länger als sechs Wochen krank war, kann stufenweise an seinen Arbetisplatz zurückkommen.

Wer längere Zeit wegen Krankheit nicht arbeiten konnte, muss nicht von heute auf morgen wieder voll einsteigen. Ein betriebliches Eingliederungsmangement kann die Rückkehr in den Job erleichtern. Zurück zur Arbeit geht es nämlich auch stufenweise.

Von unserer Mitarbeiterin  Mandy Kunstmann

„Es ist sinnvoller, einen Arbeitsplatz zu erhalten, als neue Personen einzustellen“, erklärt Gerd Kleemeyer. Der Unternehmer ist stolz darauf, dass er in der Vergangenheit die Jobs von zwei Mitarbeitern sichern konnte - obwohl diese für lange Zeit krankheitsbedingt ausgefallen waren. Zwei Mitarbeiter? Das klingt wenig. Doch es sind zwei von insgesamt 15 Beschäftigten. Kleemeyer ist Chef von Gera Chemie, einem kleinen Hersteller für Produkte rund um den Fußbodenaufbau - und sichtlich stolz darauf, dass er die Angestellten im Betrieb halten konnte. Das Rezept für seinen Erfolg: ein roter Ordner mit der Aufschrift „BEM“.

BEM steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement und ist seit dem Jahr 2004 für deutsche Unternehmen Pflicht. Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank, muss der Betrieb klären, wie sein Arbeitsplatz bewahrt werden kann. „Im Zuge des BEM wird ermittelt, welche Maßnahme für den Mitarbeiter die sinnvollste ist, um ihn wieder zurück in den Job zu bringen“, erläutert DAK-Spezialsachbearbeiterin Ulrike Jachulke. Das Spektrum an Möglichkeiten ist vielfältig. „Ein Arbeitnehmer benötigt vielleicht für seinen Rücken einen höhenverstellbaren Schreibtisch“, so Jachulke. Ein anderer brauche vielleicht einen komplett anderen Arbeitsbereich. Für manche Beschäftigte wiederum, sei eine stufenweise Wiedereingliederung in die Tätigkeit am besten geeignet.

Bei Gera Chemie haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in beiden Fällen für die stufenweise Zurückführung in den Job entschieden. Der letzte Angestellte war aufgrund von Rückenproblemen für längere Zeit ausgefallen. Schritt für Schritt - erst wenige, dann immer mehr Stunden am Tag arbeiten - schaffte er es wieder zurück in seine Stelle. „Mittlerweile arbeitet er wieder Vollzeit“, freut sich Kleemeyer.

„Die stufenweise Wiedereingliederung ist nicht mehr wegzudenken“, erklärt Sachbearbeiterin Jachulke. Rund 24.000 der fünf Millionen Mitglieder der Krankenkasse beteiligten sich im Jahr 2008 an solch einer Maßnahme. Heute können die Menschen in ganz Deutschland Schritt für Schritt zurück in den Betrieb kehren. Anfang der 1970er Jahre war es lediglich die Hamburger Bevölkerung, die sich häppchenweise an den Arbeitsplatz vortasteten durfte. „Im Rahmen eines Modells wurde der Versuch unternommen, Patienten nach einem Herzinfarkt oder einer Herzoperation stufenweise wieder in das Arbeitsleben einzugliedern“, erklärt Jachulke. Von diesem Experiment ist bis heute der Begriff des „Hamburger Modells“ geblieben.

Aufgrund des positiven Ergebnisses wurde das Modell schließlich auf andere Krankheitsarten ausgedehnt. „Die Wiedereingliederung eignet sich zum Beispiel für Beschäftigte, die am Muskel-Skelett-System - etwa am Rücken - erkrankt sind oder die mit Herz- und Gefäßkrankheiten kämpfen“, erläutert Aline Klett von der Stiftung Warentest. Aber auch Patienten mit Verletzungen oder psychischen Problemen könnten teilnehmen. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter seine Aufgaben am Arbeitsplatz wieder teilweise ausführen kann. Und sowohl Arzt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen.

„In der Regel bezahlt in den ersten sechs Wochen der Arbeitgeber noch den Lohn“, so Redakteurin Klett. Danach zahle die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von rund 75 Prozent des regelmäßigen Nettolohns. Auswirkungen auf die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gibt es nicht. Und auch die Urlaubstage bleiben erhalten. Nach 72 Wochen ist jedoch Schluss mit dem Krankengeld. „Je nach Gesundheitszustand muss der Arbeitnehmer dann eine Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld beantragen“, so Klett.

Wie genau „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ im Einzelnen gehandhabt wird, ist den Unternehmen selbst überlassen. Klare Vorschriften existieren nicht. Gera Chemie in Mühlheim an der Ruhr hat sich für eine einfache Methode entschieden: Die Mitarbeiter bestimmen jeweils eine Vertrauensperson, die im Ernstfall die Wiedereingliederung in die Hände nimmt. Alle Informationen die dafür notwendig sind, finden die Zuständigen in einem roten Ordner. Dort steht, wer weiterhelfen kann, also zum Beispiel die Krankenkasse, der Rentenversicherungsträger oder das Integrationsamt.

(Erschienen: 05.03.2010 16:25)



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